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Auf dieser Seite finden Sie viele Infos über die verschiedenen Führerschein-Kategorien, Prüfungen, Ausbildung ... Sämtliche Hinweise gelten ausschliesslich für die Schweiz !

 


 

Hier finden Sie die Broschühre "L-Easy: Neue Führerscheinregelungen" zum Download ! Hier finden Sie eine Broschüre zum Download (.pdf-Format). Darin sind alle neuen Führerscheinkategorien ausführlich beschrieben.
Hier finden Sie alles über die nötigen Voraussetzungen für den Erwerb des Motorrad-/Roller-Führerscheins

 


 

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Aenderungen welche am 1. April 2003 in der Schweiz in Kraft getreten sind:

 

 

 

Welche motorisierten Zweiräder darf ich seit dem 01.04.03 mit 14 Jahren fahren?

Antwort: Es hat sich nicht viel geändert. Es dürfen ausschliesslich Mofas mit max. 0.9 kW resp. 50 ccm gefahren werden. Diese dürfen auch weiterhin nicht schneller als 30 km/h laufen. Die neu geschaffene Kategorie dafür trägt das Kürzel "Kategorie M".

 

 

 

Welche motorisierten Zweiräder darf ich seit dem 01.04.03 mit 16 Jahren fahren?

Antwort: Es dürfen motorisierte Zweiräder mit max. 11 kW resp. 50 ccm gefahren werden. Neu dürfen diese Fahrzeuge ab 01.04.03 mit unlimitierter Geschwindigkeit gefahren werden (bis zum 01.04.03 nur mit max. 45 km/h möglich). Unter "unlimitierter Geschwindigkeit" ist ein Entdrosseln des Zweirades mit "werksmässigen" Mitteln (gemäss Typengenehmigung) zu verstehen. Rennteile etc. bleiben weiterhin verboten. Voraussetzung für das legale Entdrosseln ist aber dass das Fahrzeug die technischen Voraussetzungen hierfür erfüllt. Es muss zwingend als Fahrzeug mit unlimitierter Geschwindigkeit typengeprüft sein. Ueber die genauen Modell-spezifischen Anforderungen informieren wir Sie gerne. Die dafür nötige Prüfungskategorie heisst "Kat. A1".

 

 

 

Ich bin 18 Jahre alt? Welche motorisierten Zweiräder darf ich seit dem 01.04.03 lenken?

Antwort: Falls Sie den Autoführerschein (Kategorie B) besitzen müssen Sie zum Erwerb des Kategorie A1-Ausweises lediglich 8 Stunden praktische Grundschulung beim Fahrlehrer absolvieren. Danach dürfen Sie 50ccm-Fahrzeuge unlimitiert sowie 125ccm-Fahrzeuge mit max. 11 kW Motorleistung (ca. 15 PS) fahren, sofern diese die technischen Vorraussetzungen erfüllen und als unlimitierte Modelle typengeprüft sind. Eine Prüfung (theoretisch und praktisch) wird nicht verlangt.

 

Ab 18 Jahren kann zudem die Ausweiskategorie "A beschränkt" beantragt werden. Sie dürfen damit Fahrzeuge mit max. 25 kW (= ca. 34 PS) lenken. Ausserdem darf das Leistungsgewicht 0.16 kW/kg nicht überschritten werden. Zum Erwerb des Führerscheins Kategorie "A beschränkt" sind Verkehrskundeunterricht, 12 Stunden praktische Grundschulung, theoretische und praktische Prüfung zu absolvieren. Nach zweijähriger klagloser Fahrpraxis ab Prüfungsdatum wird die Leistungsbeschränkung auf Gesuch hin aufgehoben. Es dürfen dann Motorräder ohne Leistungsbeschränkung geführt werden, ohne dass eine neuerliche Prüfung anfällt.

Verfügen Sie nicht über den Autoführerschein muss die Prüfung für alle Zweirad-Kategorien (A1, A) voll absolviert werden (Verkehrsunterricht, praktische Grundschulung, Theorieprüfung, praktische Prüfung).

 

 

 

Ich habe nur den Auto-Führerschein Kat. B. Welche Roller/Motorräder darf ich damit ohne weitere Massnahmen fahren?

Antwort: Wenn Sie den Auto-Führerschein vor dem 01.04.03 gemacht haben oder vor dem 01.04.03 den Lehrfahrausweis für die Kat. B bekommen und mit diesem Lehrfahrausweis die Autoprüfung bestanden haben dürfen Sie Kleinmotorräder (Kat. A1 limitiert) mit max. 45 km/h lenken. Für Autoprüfungen welche nach dem 01.04.03 absolviert wurden (und mit Lernfahrausweis welcher nach dem 01.04.03 ausgestellt wurde) gilt das nicht mehr. Sie dürfen lediglich Mofas (Kat. M) lenken: In der Fahrzeugkategorie F sind neu Zweiräder (Roller + Motorräder) nicht mehr enthalten.

 

 

 

Ich habe nur den Auto-Führerschein Kat. B. Stimmt es dass ich seit dem 01.04.03 damit auch 125er-Roller + -Motorräder lenken darf?

Antwort: Ja, aber nur mit Weiterbildung: Nach dem Besuch der praktischen Grundschulung beim Fahrlehrer (8 Stunden praktischer Unterricht) dürfen Sie ohne weitere Prüfung Zweiräder mit max. 125ccm und 11 kW Motorleistung lenken.

 

 

 

Stimmt es dass seit dem 01.04.03 ab einem Alter von 25 Jahren (ohne der bisher üblichen 2 Jahre Fahrpraxis mit einem 125ccm-Zweirad) direkt schwere Motorräder gefahren werden dürfen?

Antwort: Ja. Ab einem Alter von 25 Jahren kann direkt der Führerschein Kategorie A angefordert werden. Damit dürfen Motorräder oder Roller ohne Leistungsbeschränkung und ohne Hubraumlimit gelenkt werden, ohne dass Fahrpraxis mit einer leistungsschwächeren Maschine nachgewiesen werden muss. Zum Erwerb des Führerscheins Kategorie A sind Verkehrskundeunterricht, einige Stunden praktische Grundschulung beim Fahrlehrer, theoretische und praktische Prüfung zu absolvieren. Besitzen Sie bereits den Führerschein Kat. A1 müssen weniger Stunden praktische Grundschulung absolviert werden. Dazu entfällt die theoretische Prüfung.

 

 

 

Ich habe im Zuge der Umstellung auf die neuen Führerscheine (Kreditkartenformat) per 31.03.03 (Eintragsdatum im Fahrzeugausweis) den Eintrag für die Führerscheinkategorie "A beschränkt" ohne Prüfung erhalten. Was muss ich unternehmen um die Prüfungskategorie "A unlimitiert" zu erwerben?

Antwort: Sie müssen nach dem Besuch der praktischen Grundschulung beim Fahrlehrer beim Strassenverkehrsamt eine praktische Prüfung absolvieren.

 

 

 

Ich habe nach dem 01.04.03 die Führerscheinkategorie "A beschränkt" durch Ablegen einer praktischen Prüfung erworben. Wann/wie bekomme ich die Führerscheinkategorie "A unlimitiert"?

Antwort: Nach zweijähriger, beanstandungsfreier Fahrpraxis wird die Beschränkung vom Strassenverkehrsamt auf Gesuch hin aufgehoben: Das heisst prüfungsfreier Erhalt des Führerscheins der Kategorie "A unlimitiert".

 

 

 

Ich muss aufgrund einer Strafverfügung den Autoführerschein für eine bestimmte Zeit "abgeben". Welche Roller/Motorräder darf ich nun noch fahren.

Antwort: Normalerweise nur noch Mofas (Kat. M). Je nach Fall erteilt Ihnen dazu aber das Strassenverkehrsamt genaue Auskunft.

 


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Letzte Aktualisierung: Donnerstag, 21. Januar 2010

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